Das von der Gemeinde beauftragte Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises hat heftige Kritik an den Jahresabschlüssen 2015 bis 2017 der Gemeinde geübt. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk der Richtigkeit der Haushaltsführung konnte nicht erteilt werden. Für die SPD-Fraktion ist das so bedeutend, dass sie in der Gemeindevertretung den Antrag stellte, die Entlastung des damaligen Bürgermeisters und seiner Verwaltung zu verweigern.
Das Prüfungsamt formulierte hierzu beispielhaft im seinem Schlussbericht 2017:
„Die Prüfung führten wir (mit Unterbrechungen) im August 2021 und in der Zeit von Januar bis Februar 2022 sowie im April und August 2023 durch.“
„Die Unterbrechungen der Prüfung begründeten sich im Wesentlichen auf fehlenden prüffähigen Unterlagen und Dokumentationen der Verwaltung. Die Unterlagen und Dokumentationen wurden mehrmals schriftlich und telefonisch angefordert und entsprechende Termine zur Vorlage der Unterlagen vereinbart. Letztmals wurde im Dezember 2022 schriftlich mit der Verwaltung eine Terminverschiebung bis 30.06.2023 vereinbart. Die Verwaltung konnte auch diesen Termin aus zeitlichen und personellen Gründen nicht einhalten und uns die erforderlichen prüffähigen Unterlagen zur Verfügung stellen.“
„Von der Verwaltung haben wir (nach mehrmaliger Fristverlängerung) zum letztmals vereinbarten Stichtag am 30.06.2023 – bis auf einen korrigierten Anhang und neue Auswertungen der Vermögens- Finanz- und Ergebnisrechnung- keine weiteren angeforderten, prüffähigen Unterlagen und Dokumentationen erhalten, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind.“
„Aufgrund dieser Tatsache ist es uns nicht möglich, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses anhand der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage erfolgt ist. In Folge der Bedeutung der dargestellten Prüfungshemmnisse stellen wir als Ergebnis unserer Prüfung fest, dass die Abgabe eines Prüfungsurteiles nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts nicht mit Sicherheit bzw. zweifelsfrei möglich ist. Eine Beurteilung darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Großkrotzenburg
vermittelt, kann aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und wegen der o. g. dargestellten Prüfungshemmnisse nicht mit hinreichender Sicherheit erfolgen, so dass ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen ist.
Ebenso kann nicht zweifelsfrei beurteilt werden, ob der Rechenschaftsbericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss steht, ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.“
Dazu merkt SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Bretthauer an:
„Das Amt für Prüfung und Revision als Sachwalter der Gemeindevertretung für die Prüfung der Richtigkeit der haushaltsmäßige Abwicklung des Haushaltsplans konnte während seiner Prüfung in den Jahren 2021 bis 2023 trotz wiederholter Rückfragen und gesetzter Fristen keine Bestätigung im Prüfungsbericht abgeben, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Großkrotzenburg vermittelt.
Das sind so maßgebliche Beanstandungen und erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, dass die Gemeindevertretung als Sachwalter der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde an dieser Stelle keine Entlastung erteilen kann. Besonders kritisch ist dabei, dass offensichtlich seitens der Gemeinde wesentliche Mitwirkungspflichten missachtet wurden, obwohl sie mehrfach dazu aufgefordert wurde. Sowohl in den Abläufen als auch in der inneren Organisation sind erhebliche Mängel erkennbar, die zunächst zu beseitigen sind. In jedem Verein hätten solch gravierende Anmerkungen der Revisoren dazu geführt, dass dem Vorstand keine Entlastung erteilt worden wäre.“
Allerdings fand der SPD-Antrag nur seitens der FDP Zustimmung. Mehrheitlich wurde er insbesondere mit den Stimmen der CDU abgelehnt.