Saubere Gemeinde Großkrotzenburg?

In der jüngsten Ausgabe des amtlichen Bekanntmachungsorgans weist die Gemeinde darauf hin, dass die Straßenreinigungspflicht auf die Anwohner und Eigentümer übertragen ist und dass es hierfür Regeln zu beachten gilt. Das ist gut und richtig so!

 

Dort heißt es: „In der Regel sind die Eigentümer von Grundstücken, ersatzweise die Mieter oder Pächter, verpflichtet, die ihnen zumutbaren Reinigungsaufgaben wahrzunehmen. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Straßenreinigungspflicht sowohl für den Gehweg vor dem Grundstück als auch für den angrenzenden Fahrbahnrand gilt.“ Dort heißt es weiterhin, dass sich die Reinigungspflicht auch auf die Straßenrinnen und die Einflussöffnungen der Straßenkanäle erstreckt.

 

Aus gegebenem Anlass, dem Aussehen zahlreicher der Gemeinde zuzuordnenden Grundstücke, hatte die SPD-Fraktion im vergangenen Jahr eine Anfrage an den Gemeindevorstand gerichtet. Darin fragte die SPD-Fraktion, was der Gemeindevorstand zu unternehmen gedenkt, damit die Gemeinde die in die öffentliche Straßenflächen wachsenden und hineinragenden Pflanzen auf gemeindlichen Grundstücken entsprechend den Vorschriften regelmäßig zurückschneidet?

 

Als Antwort erklärte der Gemeindevorstand, dass die gemeindlichen Grundstücke regelmäßig vom Bauhof kontrolliert werden müssen. Die personelle Situation im Bauhof wird durch die derzeit ausgeschriebene Stelle verbessert werden, sodass zukünftig eine verstärkte Kontrolle angestrebt wird.

 

Weiterhin fragte die SPD-Fraktion, was der Gemeindevorstand zu unternehmen gedenkt, damit die Gemeinde ihren satzungsmäßigen Pflichten zur Freihaltung öffentlicher Straßen und Wege von Einwachsungen nachkommt?

 

Als Antwort erklärte der Gemeindevorstand, dass der Bauhof derzeit das Unkraut auf den gemeindeeigenen Flächen und Rinnen beseitigt. Das Unkraut kann, wie in der Vergangenheit üblich, nicht mehr mit Hilfe von Unkrautvernichtern beseitigt werden. Der Unkrautbewuchs wird daher mechanisch mit Unkrautbürsten beseitigt. Nach der Beseitigung des Unkrauts und des Herbstlaubes, ist die Beauftragung einer Straßenreinigungsfirma vorgesehen. Mit einer Kehrmaschine werden die Flächen und Rinnen gereinigt. Das Kehricht wird aufgenommen und entsorgt.

Der Gemeindevorstand wird sich regelmäßig beim Bauhofleiter nach dem Stand der Pflege der Grünanlagen erkundigen.

 

Diese Antwort ist nunmehr ein halbes Jahr her und scheinbar als Auftrag im Nirwana untergegangen, wie man auch aktuell an den gemeindlichen Grundstücken erkennen kann. Ein Beispiel liefert das Grundstück am Bürgerhaus, dass der Pflege der Gemeinde Großkrotzenburg obliegt.

 

Die Straßenrinnen sind, wie hier am Bürgerhaus, zugewachsen und die Grünanlagen, z.B. an der Seniorenwohnanlage, sind weiterhin in einem nicht wirklich gepflegten Zustand und wachsen in den öffentlichen Straßenraum. In früheren Zeiten wären besondere Jubiläen, wie 50 Jahre Bürgerhaus, ein Anlass gewesen, den Gästen einen ansprechenden Anblick zu liefern, aber früher ist nicht heute. Früher haben sich die zuständigen Personen auch für ihre Gemeinde verantwortlich gefühlt, aber das ist halt „früher“ mal so gewesen.

 

Vor allem muss die Gemeinde jedoch mit seinen öffentlichen Flächen Vorbild sein, wenn sie den Bürgerinnen und Bürgern für alle geltende Arbeiten abfordert.

 

Man kann gespannt sein, was der Gemeindevorstand bei seinen Recherchen herausfindet!